Zulassungsvoraussetzungen

Hier finden Sie eine Auflistung der Voraussetzungen, die bereits vor Studienbeginn zu erfüllen sind.

  • Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelor-Studium

    Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelor-Studium

    Die Aufnahme des Bachelor-Studiums Musikjournalismus und Musikvermittlung ist nach Vorlage der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder eines vergleichbaren internationalen Abschlusses möglich. Um den Studieninhalten folgen zu können, müssen angehende Studierende, die sich für den B. A. Musikjournalismus interessieren, einige fundamentale Fähigkeiten mitbringen. Dazu gehören sowohl musikalische Grundkenntnisse als auch eine erkennbare sprachlich-journalistische Begabung. Das Musikjournalismusstudium umfasst unter anderem künstlerische Studien, die eine besondere Eignung und Vorbildung notwendig machen. Um herauszufinden, wer für ein solches Studium geeignet ist, bietet sich nicht – wie in einigen anderen Fächern – die Abiturnote als Kriterium an, sondern eine Überprüfung der fachbezogenen Eignung vor Aufnahme des Studiums. Die Studiengänge sind also nicht durch einen Numerus clausus beschränkt. Wer an der TU Dortmund Musikjournalismus studieren möchte, muss an der internen Eignungsprüfung teilnehmen. (Dies gilt auch, wenn Sie bereits an anderen Orten Eignungsprüfungen bestanden haben.) Im Rahmen dieser Eignungsprüfung sind Grundkenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen: Instrumentalspiel oder Gesang im praktischen Teil sowie ein Prüfungsgespräch im mündlichen Teil (eine Klausur findet nicht statt). Voraussetzung für die Einschreibung in den B. A.-Studiengang ist das Bestehen beider Teile sowie der Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums in der Redaktion eines aktuellen Medienbetriebs. 

    Anmeldung zur Eignungsprüfung Musikjournalismus Bachelor

    Weitere Informationen rund um die Eignungsprüfung finden Sie im Download-Bereich

  • Vorpraktikum für das Bachelor-Studium

    Vorpraktikum für das Bachelor-Studium

    Vorpraktikum

    Voraussetzung für die Einschreibung in den B.A.-Studiengang ist der Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums in der Redaktion eines tagesaktuellen Medienbetriebs und/oder einer wöchentlich/monatlich erscheinenden Musik-Fachzeitschrift. Leider können wir bei der Suche nach einem Praktikumsplatz nicht helfen.

    Die mindestens sechswöchige Hospitation in der Redaktion einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift oder einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt muss bis zur Einschreibung nachgewiesen werden. Auch sechswöchige Praktika bei qualitativ hochwertigen Monatsmedien werden anerkannt. Eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen gilt dann als gleichwertig, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat: Besuch von Terminen und selbstständiges Schreiben von Texten, Bearbeitung fremder Texte (kürzen, umschreiben, titeln), Sonntags- bzw. Spätdienst. Die sechswöchige Hospitationsdauer kann gesplittet und auf verschiedene Medien verteilt werden. Es werden zwei dreiwöchige Hospitationen oder eine zwei- und eine vierwöchige Hospitation anerkannt. 

    Achtung! Nicht anerkannt werden Hospitationen in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur o. ä. Ebenfalls nicht anerkannt werden Hospitationen oder Mitarbeit bei Bürgermedien. Zudem muss eine Bescheinigung über eine abgeschlossene oder begonnene Hospitation bzw. adäquate freie Mitarbeit zum Einschreibungstermin (in der Regel August/September) vorgelegt und am Institut für Journalistik abgezeichnet werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Einschreibung möglich.

  • Zulassungsvoraussetzungen für das Master-Studium

    Zulassungsvoraussetzungen für das Master-Studium

    Für den M. A.-Studiengang Musikjournalismus soll zugelassen werden, wer den Dortmunder B. A.-Studiengang oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten B. A.-Studiengang Musikjournalismus absolviert hat. In beiden Fällen werden B. A.-Absolventinnen und Absolventen mit einem guten bis sehr guten Abschluss (Abschlussnote B. A. 2,4 und besser) aufgenommen. Im Falle von schlechteren Abschlussnoten kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs, in dem der Bewerber/die Bewerberin Eignung und ein ernsthaftes Interesse am Master-Studium belegen muss, entscheiden.

    Für die Bewerbung für den Masterstudiengang Musikjournalismus reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, Zeugnis über die Hochschulreife, Zeugnis über Ihr abgeschlossenes Bachelorstudium Musikjournalismus, Nachweis über ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einer journalistischen Institution, Lichtbild, Lebenslauf, ggf. Nachweise über die besondere Eignung für den Studiengang, Nachweis  über sonstige Studienabschlüsse, Auslands- oder Praxiserfahrungen. Auf Basis dieser Unterlagen wird der Prüfungsausschuss so schnell wie möglich darüber entscheiden, ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Gegebenenfalls müssen vor Aufnahme des Masterstudiums Anteile aus dem Bachelorstudiengang nachgeholt werden.

    Gerne beraten wir Sie vorab auch in einem persönlichen Gespräch.

    Bewerbung Musikjournalismus Master